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Verpflichtung der RTC Versicherung Das Gesetzesdekret Nummer 40 des 28.Februars 2021 führt unter den Neuerungen,die die Sicherheitsmaßnahmen in den Winterdisziplinen betreffen, die Verpflichtung der RCT Versicherung (Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten) ein. Der Skifahrer, der die alpinen Skipisten verwendet, muss über eine gültige Versicherung verfügen, die die eigene Verantwortlichkeit für Schäden und Unfälle gegenüber Dritten absichert.
Private Haftpflichtversicherung Entschädigt die Schäden, die durch dich oder deine familiären Mitmenschen (Familienangehörige) im Bereich des privaten Lebens, anderen zugefügt werden.Zum Beispiel die Schäden, die dadurch entstehen:
Maximale Versicherungssumme € 1.000.000,00Betragweniger als 100,00 Euro/jährlich für die ganze Familie